Berechtigung PFA (Prüfung auf Pflichtbefunde aussetzen)

Geändert am Mi, 10 Jan um 4:01 NACHMITTAGS

Mehr Informationen dazu, wie Sie eine Berechtigung erstellen, finden Sie hier.


KürzelPFA
BezeichnungPrüfung auf Pflichtbefunde aussetzen
BeschreibungPrüfung auf die Pflichtbefunde bei Befundabschluss
NeinIm Rahmen der Befundung wird geprüft, ob alle Pflichtbefunde eingetragen wurden. Erst bei Eintragung aller Pflichtbefunde, kann ein Befundabschluss durchgeführt werden.
LesenIm Rahmen der Befundung wird geprüft, ob alle Pflichtbefunde eingetragen wurden. Erst bei Eintragung aller Pflichtbefunde, kann ein Befundabschluss durchgeführt werden.
VollIm Rahmen der Befundung findet keine Prüfung auf die Pflichtbefunde statt.



Hinweis: Weitere Informationen zur Funktionalität von Pflichtbefunden entnehmen Sie hier.


Berechtigung PFA auf Nein oder Lesen:



Berechtigung PFA auf Voll:

Es kann ein Befundabschluss durchgeführt werden, obwohl nicht alle Pflichtbefunde hinterlegt sind.

Beispiel: Pflichtbefunde sind Arbeitsanamnese, Medikamente und Augen. Für den Pflichtbefund Medikamente wurde kein Eintrag vorgenommen. Der Befundabschluss ist trotzdem möglich.

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren