Berechtigung PFA (Prüfung auf Pflichtbefunde aussetzen)

Geändert am Wed, 10 Jan 2024 um 04:01 PM

Mehr Informationen dazu, wie Sie eine Berechtigung erstellen, finden Sie hier.


KürzelPFA
BezeichnungPrüfung auf Pflichtbefunde aussetzen
BeschreibungPrüfung auf die Pflichtbefunde bei Befundabschluss
NeinIm Rahmen der Befundung wird geprüft, ob alle Pflichtbefunde eingetragen wurden. Erst bei Eintragung aller Pflichtbefunde, kann ein Befundabschluss durchgeführt werden.
LesenIm Rahmen der Befundung wird geprüft, ob alle Pflichtbefunde eingetragen wurden. Erst bei Eintragung aller Pflichtbefunde, kann ein Befundabschluss durchgeführt werden.
VollIm Rahmen der Befundung findet keine Prüfung auf die Pflichtbefunde statt.



Hinweis: Weitere Informationen zur Funktionalität von Pflichtbefunden entnehmen Sie hier.


Berechtigung PFA auf Nein oder Lesen:



Berechtigung PFA auf Voll:

Es kann ein Befundabschluss durchgeführt werden, obwohl nicht alle Pflichtbefunde hinterlegt sind.

Beispiel: Pflichtbefunde sind Arbeitsanamnese, Medikamente und Augen. Für den Pflichtbefund Medikamente wurde kein Eintrag vorgenommen. Der Befundabschluss ist trotzdem möglich.

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