Pflichtbefundprüfung

Geändert am Wed, 10 Jan 2024 um 04:02 PM

Inhaltsverzeichnis


Allgemein

Sie haben anhand zweier Einstellungen und gewisse Grundkonfigurationen die Möglichkeit, Pflichtbefunde im Befundbaum festzulegen.


Bei Pflichtbefunden handelt es sich um jene, welche für einen Befundabschluss zwingend notwendig sind und somit im Befundbaum eine Eintragung haben müssen. Die Pflichtbefundprüfung lässt sich anhand der nachfolgenden zwei Einstellungen noch unterscheiden:


  1. Prüfung der Pflichtbefunde nur bei aktivierten Arbeitgebern
    Die Prüfung auf Pflichtbefunde findet nur bei speziell konfigurierten Arbeitgebern statt.

  2. Prüfung der Pflichtbefunde pro Untersuchung
    Die Prüfung auf Pflichtbefunde findet immer pro Untersuchung statt.


Auf beide Varianten wird in den nachfolgenden Abschnitten eingegangen.



Benutzerberechtigung

Für die Funktionalität der Pflichtbefundprüfung benötigen Sie noch die Benutzerberechtigung PFA. Diese ist bei beiden Einstellungen notwendig. Bitte schauen Sie für weitere Details in den nachfolgenden Artikel und richten sich die Berechtigung entsprechend ein: Berechtigung PFA (Prüfung auf Pflichtbefunde aussetzen)


Prüfung der Pflichtbefunde pro Untersuchung


Festlegen der Pflichtbefunde

Um Befunde als Pflichtbefund zu hinterlegen, gehen Sie wie folgt vor:


  1. Öffnen Sie Daten -> Standardtabllen

  2. Wechseln Sie in den Bereich Befunde -> Zugeordnete Untersuchungen

  3. Es öffnet sich nachfolgendes Fenster:

  4. Suchen Sie die Untersuchung heraus, für welche Sie Pflichtbefunde definieren möchten.

    Beispiel 37 Bildschirmarbeitsplätze:
    Setzen Sie die Kennzeichnung Pflichtfeld an den Einträgen im Bereich "Zugeordnete Befunde", welche im Rahmen der Befundung zwigend erhoben werden müssen.
    Die rot gekennzeichneten Einträge wurden als Pflichtfeld markiert.
    Die beiden gelb gekennzeichneten Einträge handelt es sich um die Überschriften innerhalb der Befundstruktur. Diese wurden automatisch als Pflichtfeld markiert, da drunterliegend nur ein Punkt vorhanden ist, welcher außerdem auch noch ein Pflichtfeld ist.

  5. Haben Sie alle Anpassungen vorgenommen, verlassen Sie das Fenster über "Speichern".

Workflow

Für einen korrekten Workflow der Einstellung "Prüfung auf Pflichtbefunde pro Untersuchung", müssen Sie den Weg aus dem Untersuchungstermin oder der Untersuchungskartei des Probanden nehmen.


Untersuchungstermin:

(1) Untersuchungstermin für den Probanden erstellen.

(2) Die gewünschte Untersuchung aktiv schalten.

(3) Den Befundbaum öffnen.



Untersuchungskartei:

(1) Untersuchungskartei öffnen.

(2) Die gewünschte Untersuchung markieren.

(3) "Befunde anzeigen" auswählen.




Bei beiden oben aufgeführten Varianten (über den Untersuchungstermin oder die Untersuchungskartei) befinden Sie sich nun im Befundbaum des Probanden.



In der seitlichen Befundstruktur werden die Befundstruktureinträge unterstrichen, bei welchen es sich um ein Pflichtbefund (haben Sie zuvor in der Standardtabelle "Zugeordnete Untersuchungen" definiert) handelt:


Wenn Sie bei allen unterstrichenen Befundstruktureinträgen einen Eintrag vornehmen, ist das Durchführen des Befundabschluss möglich:



Haben Sie mindestens einen Pflichtbefund nicht ausgefüllt, so ist auch kein Befundabschluss möglich. Ihnen wird die entsprechende Hinweismeldung "Sie müssen für alle Pflichtbefunde Einträge hinterlegt haben. Diese sind in der Ansicht unterstrichen." angezeigt.



Prüfung der Pflichtbefunde nur bei aktiviertem Arbeitgeber

Festlegen der Pflichtbefunde

Um Befunde als Pflichtbefund zu hinterlegen, gehen Sie wie folgt vor:


  1. Öffnen Sie Daten -> Standardtabllen

  2. Wechseln Sie in den Bereich Befunde -> Befundstruktur.

  3. Wählen Sie die Schaltfläche (oben links) aus.

  4. Suchen Sie sich die Befundstruktureinträge heraus, welche Sie als Pflichtbefunde kennzeichen möchten. Aktivieren Sie dann die Checkbox in der Spalte "Pflichtfeld".

  5. Speichern Sie die Standardtabellen über.


Workflow

Für einen korrekten Workflow der Einstellung "Pflichtbefunde nur bei aktiviertem Arbeitgeber" müssen Sie zuerst Arbeitgeber kennzeichnen, bei dessen Probanden im Rahmen der Befundung auf Pflichtbefunde geprüft werden soll.


Hinweis: Wenn Sie in der Standardtabelle Befundstruktur keine Einträge als Pflichtfeld markiert haben, kann keine Prüfung auf Pflichtbefunde stattfinden.



Aktivieren Sie bei den gewünschten Arbeitgebern in der Registerkarte "Sonstiges" das Kennzeichen "Prüfung auf Pflichtbefunde":



Hinweis: Bei allen anderen Arbeitgebern und dessen Probanden, wo die Einstellung im Arbeitgeber nicht gesetzt wurde, findet keine Prüfung auf Pflichtbefunde statt.


Als Workflow nutzen Sie den Weg aus dem Termin oder der Untersuchungskartei des Probanden.


Untersuchungstermin:

(1) Untersuchungstermin für den Probanden erstellen.

(2) Die gewünschte Untersuchung aktiv schalten.

(3) Den Befundbaum öffnen.



Untersuchungskartei:

(1) Untersuchungskartei öffnen.

(2) Die gewünschte Untersuchung markieren.

(3) "Befunde anzeigen" auswählen.



Bei beiden oben aufgeführten Varianten (über den Untersuchungstermin oder die Untersuchungskartei) befinden Sie sich nun im Befundbaum des Probanden.



In der seitlichen Befundstruktur werden die Befundstruktureinträge unterstrichen, bei welchen es sich um ein Pflichtbefund handelt:


Wenn Sie bei allen unterstrichenen Befundstruktureinträgen einen Eintrag vornehmen, ist das Durchführen des späteren Befundabschluss möglich:



Haben Sie mindestens einen Pflichtbefund nicht ausgefüllt, so ist auch kein Befundabschluss möglich:



Interne ID: 3894

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