Berechtigung AKZ (Akten zusammenführen)

Geändert am Mi, 24 Mai, 2023 um 10:44 VORMITTAGS

Mehr Informationen dazu, wie Sie eine Berechtigung erstellen, finden Sie hier.


KürzelAKZ
BezeichnungAkten zusammenführen
BeschreibungDas Zusammenführen von Akten des Arbeitgebers und des Probanden kann eingeschränkt werden.
NeinDie Schaltfläche zum Zusammenführen der Akten wird im Probandenstammblatt deaktiviert und im Arbeitgeberstammblatt ausgeblendet. Das Akten zusammenführen ist bei Abteilungen weiterhin möglich.
LesenDie Schaltfläche zum Zusammenführen der Akten wird im Probandenstammblatt deaktiviert und im Arbeitgeberstammblatt ausgeblendet. Das Akten zusammenführen ist bei Abteilungen weiterhin möglich.
VollAkten vom Arbeitgeber und vom Probanden können zusammengeführt werden.


Berechtigung AKZ auf Nein oder Lesen:


Proband:


Arbeitgeber: Schaltflächeausgeblendet


Abteilung: Akten zusammenführen weiterhin möglich


Berechtigung AKZ auf Voll:


Proband:


Arbeitgeber: Schaltflächewird angezeigt


Abteilung:

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