Im Probandenstammblatt wird der Datenschutzstatus künftig deutlicher hervorgehoben. Dadurch ist der Datenschutz für Anwender schneller auffindbar und beim Öffnen des Stammblatts direkt erkennbar.
Die Hervorhebung gilt für folgende Fälle:
- Kein Datenschutzstatus hinterlegt ist
- Der Datenschutzstatus „Anonym & nicht zugestimmt“ lautet

Zusätzlich steht eine arbeitgeberspezifische Konfiguration zur Verfügung. Über diese Einstellung kann festgelegt werden, dass der Datenschutzstatus als Pflichtfeld behandelt wird. Ist diese Einstellung für einen Arbeitgeber aktiviert, muss bei den zugehörigen Probanden ein Datenschutzstatus hinterlegt sein.

Wenn die Pflichtfeld-Konfiguration aktiv ist und bei einem Probanden kein Datenschutzstatus hinterlegt wurde, ist eine Speicherung des Probandenstammblatts nicht möglich. Das System verhindert in diesem Fall das Speichern und weist den Anwender darauf hin, dass ein Datenschutzstatus erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere Probanden, bei denen der Datenschutzstatus nicht gepflegt wurde.

Bei der Neuanlage von Probanden greifen die beschriebenen Mechanismen zunächst noch nicht.
Das bedeutet, dass die Prüfung und Hervorhebung des Datenschutzstatus erst bei bereits bestehenden bzw. gespeicherten Probandendaten relevant wird.
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